Kann eine bestehende Kleinkläranlage auf neue Anforderungen nachgerüstet werden?

Hinweis

Die Anforderungen können je nach Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Einleitstelle und Standort unterschiedlich sein. Verbindlich sind immer die Vorgaben der zuständigen Unteren Wasserbehörde und der jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnis.


Einleitung

Eine bestehende Kleinkläranlage kann in vielen Fällen nachgerüstet werden. Dabei wird eine klärtechnische Ausrüstung in einen vorhandenen Behälter eingebaut, damit die Anlage die geforderte Reinigungsleistung erfüllt.

Ob eine Nachrüstung möglich ist, hängt jedoch nicht nur vom Nachrüstsatz ab. Entscheidend ist auch, ob der vorhandene Behälter technisch geeignet ist und die behördlichen Anforderungen erfüllt.


Wann kommt eine Nachrüstung infrage?

Eine Nachrüstung kommt vor allem dann infrage, wenn ein vorhandener Klärbehälter weiter genutzt werden soll und die Anlage auf eine biologische Reinigungsstufe oder eine bestimmte Ablaufklasse gebracht werden muss.

Typische Gründe für eine Nachrüstung sind:

→ neue behördliche Anforderungen
→ erforderliche Ablaufklasse C
→ erforderliche Ablaufklasse D
→ Modernisierung einer älteren Anlage
→ Weiternutzung eines vorhandenen Behälters
→ Anpassung an eine wasserrechtliche Erlaubnis

Picobells Nachrüstsätze werden für Ablaufklasse C und Ablaufklasse D angeboten und sind für bestehende Behälter nach DIN 4261-1 bzw. DIN EN 12566-3 vorgesehen.


Welche Voraussetzungen muss der vorhandene Behälter erfüllen?

Nachgerüstet werden darf nur in einen geeigneten Behälter. Der Behälter muss baulich, technisch und wasserrechtlich zur geplanten Nachrüstung passen.

Wichtig sind unter anderem:

→ ausreichendes Nutzvolumen
→ Dauerhaftigkeit des Behälters
→ Standsicherheit
→ Wasserdichtheit
→ geeignete Bauart
→ Zugänglichkeit für Wartung und Schlammentnahme
→ keine unzulässige Überbauung
→ passende Einleitstelle

Das Landkreis-Cuxhaven-Merkblatt nennt für Nachrüstungen ausdrücklich die Eignung des Behälters, ausreichende Volumina sowie Nachweise zur Dauerhaftigkeit, Standsicherheit und Wasserdichtheit.


Welche Behälter sind problematisch?

Nicht jeder vorhandene Klärbehälter eignet sich automatisch für eine Nachrüstung. Besonders kritisch sind alte, beschädigte, undichte oder baulich ungeeignete Behälter.

Problematisch können sein:

→ undichte Behälter
→ beschädigte Behälter
→ gemauerte Gruben
→ überbaute Anlagen
→ Anlagen innerhalb von Gebäuden, Garagen oder Schuppen
→ fehlendes Nutzvolumen
→ fehlende Zugänglichkeit
→ unklare bauliche Nachweise

Als grundlegende Voraussetzungen gelten unter anderem: Der vorhandene Klärbehälter sollte dauerhaft nutzbar, nicht defekt, nicht undicht und nicht überbaut sein. Außerdem sollte er nicht innerhalb von Gebäuden, Garagen oder Schuppen liegen.


Was passiert, wenn der Behälter nicht geeignet ist?

Wenn der vorhandene Behälter die Anforderungen nicht erfüllt, kann eine einfache Nachrüstung nicht ausreichen. Dann muss geprüft werden, ob eine Sanierung möglich ist oder ob eine neue Kleinkläranlage sinnvoller ist.

Mögliche Folgen sind:

→ Sanierungskonzept erforderlich
→ bauliche Instandsetzung notwendig
→ Dichtheitsprüfung erforderlich
→ Nachweis der Standsicherheit erforderlich
→ Austausch des Behälters notwendig
→ neue Anlagenplanung erforderlich

Wird eines der erforderlichen Kriterien nicht erfüllt, kann ein Sanierungskonzept notwendig werden, das mit dem Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht wird.


Wer darf eine Nachrüstung durchführen?

Eine Nachrüstung sollte durch eine fachkundige Firma erfolgen. Viele Behörden verlangen einen Nachweis der Fachkunde.

Wichtig sind:

→ fachgerechte Prüfung des vorhandenen Behälters
→ Einbau nach Zulassung und Einbauanleitung
→ Dokumentation der Arbeiten
→ Dichtheitsprüfung
→ Übereinstimmungsnachweis
→ Meldung oder Nachweis gegenüber der Behörde

Die DIBt-Unterlagen zu den Picobells Nachrüstsätzen beschreiben, dass der bauliche Zustand des vorhandenen Behälters zu bewerten und zu dokumentieren ist; außerdem müssen erforderliche Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden.


Welche Unterlagen können bei einer Nachrüstung wichtig sein?

Für eine Nachrüstung können unterschiedliche Unterlagen erforderlich werden.

Dazu gehören zum Beispiel:

→ DIBt-Zulassung des Nachrüstsatzes
→ Einbauanleitung
→ Nachweis der Fachkunde
→ Nachweis der Wasserdichtheit
→ Nachweis der Standsicherheit
→ Nachweis der Dauerhaftigkeit
→ Sanierungskonzept
→ Übereinstimmungsnachweis
→ wasserrechtliche Erlaubnis
→ Wartungsunterlagen

Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, entscheidet die zuständige Behörde.


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Fazit

Eine bestehende Kleinkläranlage kann häufig nachgerüstet werden, wenn der vorhandene Behälter geeignet ist und die technischen sowie behördlichen Anforderungen erfüllt.

Entscheidend sind vor allem Nutzvolumen, Dichtheit, Dauerhaftigkeit, Standsicherheit, Zugänglichkeit und die geforderte Ablaufklasse. Wenn der Behälter nicht geeignet ist, kann eine Sanierung oder der Austausch der Anlage erforderlich werden.