Hinweis
Die Anforderungen können je nach Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Einleitstelle und Standort unterschiedlich sein. Verbindlich sind immer die Vorgaben der zuständigen Unteren Wasserbehörde, der jeweiligen Satzung und der wasserrechtlichen Erlaubnis.
Einleitung
Gereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage darf nicht automatisch auf dem Grundstück versickern. Ob eine Versickerung zulässig ist, muss wasserrechtlich geprüft und genehmigt werden.
Eine Versickerung kommt vor allem dann infrage, wenn kein geeigneter Graben, Vorfluter oder anderes Oberflächengewässer zur Verfügung steht. Entscheidend sind jedoch immer die Bodenverhältnisse, der Grundwasserstand und die Vorgaben der zuständigen Behörde.
Warum muss eine Versickerung genehmigt werden?
Auch gereinigtes Abwasser bleibt wasserrechtlich relevant. Wenn es in den Untergrund eingeleitet wird, betrifft das das Grundwasser.
Deshalb prüft die Behörde unter anderem:
→ ob der Boden ausreichend versickerungsfähig ist
→ ob genug Abstand zum Grundwasser vorhanden ist
→ ob die Kleinkläranlage die geforderte Ablaufklasse erfüllt
→ ob die Versickerungsanlage richtig bemessen ist
→ ob Schutzgebiete betroffen sind
→ ob zusätzliche Nachweise erforderlich sind
Im Landkreis-Cuxhaven-Merkblatt wird für die Einleitung gereinigten häuslichen Abwassers in die Versickerung oder in ein Oberflächengewässer eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG genannt. Das ist ein regionales Beispiel und nicht automatisch auf alle Landkreise übertragbar.
Welche Voraussetzungen sind bei einer Versickerung wichtig?
Damit gereinigtes Abwasser versickern kann, muss der Standort dafür geeignet sein.
Wichtige Voraussetzungen sind:
→ geeigneter Boden
→ ausreichender Durchlässigkeitsbeiwert
→ ausreichender Abstand zum Grundwasser
→ passende Bemessung der Versickerungsanlage
→ keine hydraulische Überlastung
→ keine Beeinträchtigung von Gebäuden oder anderen Anlagen
→ fachgerechte Ausführung
→ wasserrechtliche Erlaubnis
Bei Versickerungen nach DIN 4261 Teil 5 wird im Landkreis-Cuxhaven-Merkblatt ein Bodengutachten genannt. Darin sollen unter anderem die Versickerungsfähigkeit, der Kf-Wert, das Bodenschichtenverzeichnis und der Abstand zum Grundwasser bewertet werden.
Was ist ein Bodengutachten?
Ein Bodengutachten prüft, ob der Boden für die Versickerung geeignet ist. Dabei wird untersucht, ob das gereinigte Abwasser ausreichend aufgenommen und weitergeleitet werden kann.
Ein Bodengutachten kann Angaben enthalten zu:
→ Bodenaufbau
→ Bodenschichten
→ Durchlässigkeit des Bodens
→ Kf-Wert
→ Grundwasserstand
→ Eignung des geplanten Versickerungsbereichs
Ohne geeignete Bodenverhältnisse kann eine Versickerung eingeschränkt oder nicht genehmigungsfähig sein.
Was darf nicht in die Versickerung gelangen?
Der Versickerungsanlage darf nur biologisch behandeltes Schmutzwasser aus einer funktionierenden Kleinkläranlage zugeführt werden. Sie ist nicht dafür vorgesehen, zusätzliche Wassermengen oder Fremdwasser aufzunehmen.
Nicht eingeleitet werden sollten:
→ Regenwasser
→ Dachflächenwasser
→ Oberflächenwasser
→ Schwimmbeckenwasser
→ Wasser aus Aquarien oder Fischzuchtanlagen
→ gewerbliches Fremdwasser ohne Prüfung
→ größere Stoßbelastungen außerhalb der Auslegung
In der Picobells-Betriebsanleitung zur Versickerungsanlage wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versickerungsanlage nur biologisch aerob behandeltes Schmutzwasser zugeführt werden darf und zusätzliche Anforderungen aus Satzung oder wasserrechtlicher Erlaubnis zu beachten sind.
Was kann eine Versickerung beeinträchtigen?
Eine Versickerungsanlage kann durch bauliche oder hydraulische Belastungen geschädigt werden. Deshalb muss der Bereich geschützt und dauerhaft funktionsfähig bleiben.
Problematisch sind zum Beispiel:
→ Überbauung mit Gebäuden, Carport oder Gartenhaus
→ Nutzung als Parkplatz
→ schwere Lagerflächen
→ zu geringer Abstand zu Bäumen oder Sträuchern
→ Wurzeleinwuchs
→ Einleitung von Regenwasser
→ Vernässung der Oberfläche
→ hydraulische Überlastung
Die Picobells-Betriebsanleitung empfiehlt für den Bereich der Versickerung als beste Lösung eine einfache Rasenfläche.
Was sollte vor der Planung geklärt werden?
Vor der Planung einer Versickerung sollten Betreiber oder Fachunternehmen die Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen.
Zu klären sind:
→ Ist eine Versickerung am Standort zulässig?
→ Welche Behörde ist zuständig?
→ Wird ein Bodengutachten benötigt?
→ Welche Ablaufklasse wird gefordert?
→ Wie groß muss die Versickerungsanlage sein?
→ Wo liegt der Grundwasserstand?
→ Welche Abstände müssen eingehalten werden?
→ Gibt es Schutzgebiete oder besondere Vorgaben?
Gerade bei Versickerungen sollte die Abstimmung mit der zuständigen Behörde möglichst früh erfolgen.
Dokumente & Downloads
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Fazit
Gereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage darf nur dann versickern, wenn die Versickerung am Standort geeignet und behördlich zugelassen ist.
Entscheidend sind die wasserrechtliche Erlaubnis, die Bodenverhältnisse, der Abstand zum Grundwasser, die richtige Bemessung und der fachgerechte Betrieb der Versickerungsanlage.