Was bedeutet Einwohnerwert EW bei Kleinkläranlagen?

Hinweis

Die Anforderungen können je nach Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Einleitstelle und Standort unterschiedlich sein. Verbindlich sind immer die Vorgaben der zuständigen Unteren Wasserbehörde, der jeweiligen Satzung und der wasserrechtlichen Erlaubnis.


Einleitung

Der Einwohnerwert, kurz EW, ist eine rechnerische Größe zur Bemessung von Kleinkläranlagen.

Er beschreibt, für wie viele Personen oder vergleichbare Nutzungseinheiten eine Anlage ausgelegt wird. Dabei geht es nicht nur um die tatsächliche Anzahl der Bewohner, sondern auch um die Art der Nutzung.

Ein Wohnhaus, ein Ferienhaus, eine Gaststätte oder ein Bürogebäude können sehr unterschiedliche Belastungen für eine Kleinkläranlage erzeugen.


Was sagt der Einwohnerwert aus?

Der Einwohnerwert beschreibt die zu erwartende Belastung durch häusliches oder haushaltsähnliches Abwasser.

Dabei werden berücksichtigt:

→ Anzahl der Bewohner
→ Größe der Wohneinheiten
→ Art der Nutzung
→ Dauer der Nutzung
→ Abwassermenge
→ Schmutzfracht
→ mögliche Spitzenbelastungen

Der EW-Wert hilft dabei, die Kleinkläranlage so zu dimensionieren, dass sie im Alltag zuverlässig arbeitet und die geforderte Reinigungsleistung erreicht.


Warum ist EW nicht immer gleich Personenzahl?

Bei einem normalen Wohnhaus ist der Einwohnerwert oft eng mit der Anzahl der Bewohner verbunden. Trotzdem ist EW nicht immer identisch mit der tatsächlichen Personenzahl.

Der Grund: Eine Kleinkläranlage muss nicht nur für die aktuelle Nutzung funktionieren, sondern auch für die genehmigte oder zu erwartende Belastung.

Beispiele:

→ Ein Haus wird aktuell von zwei Personen genutzt, ist aber für mehr Personen geeignet
→ Eine Ferienwohnung wird zeitweise voll belegt
→ Eine Gaststätte erzeugt andere Abwassermengen als ein Wohnhaus
→ Ein Bürogebäude hat andere Nutzungszeiten als ein Privathaushalt
→ Ein Vereinshaus wird nur zeitweise, dann aber stark genutzt

Deshalb wird die Anlagengröße nicht nur nach der Frage „Wie viele Menschen wohnen dort gerade?“ bestimmt.


Welche Mindestgröße gilt?

Bei Kleinkläranlagen wird häufig eine Mindestgröße von 4 EW angesetzt.

Das bedeutet: Auch wenn in einem Gebäude weniger Personen wohnen, wird die Anlage in der Regel nicht kleiner als 4 EW ausgelegt.

Diese Mindestgröße dient dazu, einen stabilen Betrieb der Anlage zu ermöglichen und genügend technisches Volumen für die biologische Reinigung bereitzustellen.


Wie werden Wohneinheiten bewertet?

Für Wohngebäude werden häufig Wohneinheiten und Wohnflächen als Orientierung verwendet.

Typische Richtwerte sind:

→ Wohneinheiten unter 60 m² = 2 EW
→ Wohneinheiten über 60 m² = 4 EW
→ Mindestgröße der Kleinkläranlage = 4 EW
→ höhere tatsächliche Bewohnerzahl ist zu berücksichtigen

Das bedeutet: Eine kleine Wohneinheit kann rechnerisch mit weniger EW angesetzt werden. Die Gesamtanlage muss aber dennoch mindestens die erforderliche Mindestgröße erfüllen.


Wann muss die tatsächliche Nutzung stärker berücksichtigt werden?

Die tatsächliche Nutzung wird besonders dann wichtig, wenn sie über die reine Wohnflächenberechnung hinausgeht.

Das kann der Fall sein bei:

→ großen Familien
→ mehreren Wohneinheiten
→ Ferienhäusern
→ Ferienwohnungen
→ Wochenendhäusern
→ Monteurunterkünften
→ Gaststätten
→ Campingplätzen
→ landwirtschaftlicher Nutzung
→ gewerblichen Gebäuden

Wenn die tatsächliche Nutzung zu mehr Abwasser oder höherer Schmutzfracht führt, muss die Anlage entsprechend größer ausgelegt werden.


Welche Rolle spielen Sondernutzungen?

Sondernutzungen werden anders bewertet als ein normales Wohnhaus. Hier wird häufig über Betten, Plätze, Beschäftigte oder Nutzungsart gerechnet.

Als Orientierung können zum Beispiel folgende Ansätze dienen:

→ Beherbergungsstätten und Internate: 1 Bett = 1 EW
→ Camping- und Zeltplätze: 2 Personen = 1 EW
→ Gaststätten ohne Küchenbetrieb: 3 Plätze = 1 EW
→ Gaststätten mit Küchenbetrieb: 1 Platz = 1 EW
→ Saalbetrieb: 10 Plätze = 1 EW
→ Vereinshäuser ohne Küchenbetrieb mit Ausschank: 5 Plätze = 1 EW
→ Vereinshäuser mit Küchenbetrieb und Ausschank: 3 Plätze = 1 EW
→ Vereinshäuser ohne Küchenbetrieb und Ausschank: 30 Plätze = 1 EW
→ Sportstätten ohne Küchenbetrieb und Ausschank: 30 Plätze = 1 EW
→ Fabriken und Werkstätten ohne Küchenbetrieb und Ausschank: 2 Beschäftigte = 1 EW
→ Bürohäuser ohne Küchenbetrieb und Ausschank: 3 Beschäftigte = 1 EW

Diese Werte sind Orientierungswerte. Die verbindliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde, den Planer oder das beauftragte Fachunternehmen.


Warum ist der Einwohnerwert für die Anlage so wichtig?

Der EW-Wert beeinflusst die gesamte technische Auslegung der Kleinkläranlage.

Er wirkt sich unter anderem aus auf:

→ Behältergröße
→ Anzahl der Behälter
→ Reinigungsstufe
→ technische Ausstattung
→ Belüftung
→ Schlammvolumen
→ Wartungsanforderungen
→ Genehmigungsunterlagen
→ Einleitwerte

Wenn der Einwohnerwert zu niedrig angesetzt wird, kann die Anlage überlastet werden. Wenn er deutlich zu hoch angesetzt wird, kann die biologische Reinigung bei dauerhaft geringer Belastung ungünstig betrieben werden.


Was passiert bei schwankender Nutzung?

Schwankende Nutzung ist bei Kleinkläranlagen ein wichtiges Thema. Besonders Ferienhäuser, Wochenendhäuser, touristische Unterkünfte oder saisonal genutzte Gebäude haben oft keine gleichmäßige Abwasserbelastung.

Typische Situationen sind:

→ längere Leerstandszeiten
→ plötzliche Vollbelegung
→ Wochenendnutzung
→ saisonale Nutzung
→ unregelmäßige Gästezahlen
→ wechselnde Abwassermengen

Bei solchen Nutzungen sollte nicht nur der rechnerische EW-Wert betrachtet werden. Wichtig ist auch, ob die Klärtechnik mit Unterlast und wechselnder Belastung stabil umgehen kann.


Welche Rolle spielt EW bei Picobells Anlagen?

Picobells Kleinkläranlagen werden für unterschiedliche Einwohnerwerte ausgelegt. Die Dimensionierung bestimmt, welche Anlagenkonfiguration eingesetzt wird.

Relevant sind dabei:

→ benötigter EW-Wert
→ Nutzung des Gebäudes
→ Ablaufklasse
→ vorhandener oder neuer Behälter
→ Kunststoff- oder Betonlösung
→ mögliche Nachrüstung
→ Anzahl der Behälter

Picobells-Systeme werden typischerweise für Kleinkläranlagen im Bereich von 4 bis 50 EW eingesetzt. Die genaue Anlagenlösung hängt von der Nutzung, den örtlichen Bedingungen und den behördlichen Anforderungen ab.


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Fazit

Der Einwohnerwert EW ist die zentrale Bemessungsgröße für Kleinkläranlagen. Er beschreibt, für welche Belastung eine Anlage ausgelegt wird.

Dabei zählen nicht nur die aktuell dort lebenden Personen, sondern auch Wohneinheiten, Wohnfläche, tatsächliche Nutzung, Sondernutzungen und mögliche Spitzenbelastungen.

Die richtige EW-Berechnung ist entscheidend für die passende Anlagengröße, den zuverlässigen Betrieb und die spätere Genehmigung der Kleinkläranlage.