Kann jeder vorhandene Klärbehälter nachgerüstet werden?


Hinweis

Die Anforderungen können je nach Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Einleitstelle und Standort unterschiedlich sein. Verbindlich sind immer die Vorgaben der zuständigen Unteren Wasserbehörde, der jeweiligen Satzung und der wasserrechtlichen Erlaubnis.


Einleitung

Nicht jeder vorhandene Klärbehälter kann automatisch nachgerüstet werden.

Eine Nachrüstung ist nur dann sinnvoll und zulässig, wenn der vorhandene Behälter baulich und technisch geeignet ist. Dabei geht es nicht nur um die Größe des Behälters, sondern auch um Bauart, Zustand, Dichtheit, Standsicherheit, Nutzvolumen und Zugänglichkeit.

Vor einer Nachrüstung muss deshalb geprüft werden, ob der vorhandene Behälter weiter genutzt werden kann oder ob Sanierung, Austausch oder Neubau erforderlich sind.


Wann ist ein vorhandener Klärbehälter grundsätzlich nachrüstbar?

Ein vorhandener Klärbehälter kommt für eine Nachrüstung nur infrage, wenn er die grundlegenden technischen Voraussetzungen erfüllt.

Wichtige Prüfpunkte sind:

→ der Behälter entspricht DIN 4261 Teil 1 oder DIN EN 12566-3
→ der Behälter ist nicht überbaut
→ der Behälter liegt nicht innerhalb von Gebäuden, Garagen oder Schuppen
→ der Behälter ist dauerhaft nutzbar
→ der Behälter ist nicht defekt
→ der Behälter ist nicht undicht
→ das erforderliche Nutzvolumen ist vorhanden
→ Standsicherheit und Wasserdichtheit können nachgewiesen werden
→ Einbau, Wartung und Schlammentnahme sind sicher möglich

Wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, muss geprüft werden, ob eine Sanierung möglich ist oder ob ein neuer Behälter die bessere Lösung ist.


Was bedeutet Nachrüstung bei einer Kleinkläranlage?

Bei einer Nachrüstung wird ein vorhandener Klärbehälter mit neuer klärtechnischer Ausrüstung ausgestattet.

Das Ziel ist, eine bestehende Anlage an aktuelle Anforderungen anzupassen und die geforderte Reinigungsleistung zu erreichen.

Eine Nachrüstung kann zum Beispiel infrage kommen bei:

→ älteren Mehrkammergruben
→ vorhandenen Betonbehältern
→ vorhandenen Kunststoffbehältern
→ bestehenden Anlagen ohne ausreichende biologische Reinigungsstufe
→ Anpassung an Ablaufklasse C
→ Anpassung an Ablaufklasse D
→ Modernisierung einer bestehenden Kleinkläranlage

Entscheidend ist immer, ob der vorhandene Behälter für die geplante Technik geeignet ist.


Welche Behälter sind häufig geeignet?

Häufig kommen vorhandene Behälter infrage, wenn sie baulich intakt sind und den technischen Anforderungen entsprechen.

Geeignet sein können zum Beispiel:

→ vorhandene Mehrkammergruben aus Beton
→ geeignete Kunststoffbehälter
→ Behälter nach DIN 4261 Teil 1
→ Behälter nach DIN EN 12566-3
→ ausreichend große und dichte Behälter
→ gut zugängliche Anlagen im Außenbereich

Wichtig ist aber: Die Norm oder Bauart allein reicht nicht aus. Der tatsächliche Zustand des Behälters muss geprüft werden.


Welche Behälter sind problematisch?

Problematisch sind Behälter, die baulich nicht mehr zuverlässig sind oder sich nicht fachgerecht nachrüsten lassen.

Kritisch können sein:

→ undichte Behälter
→ beschädigte Betonbehälter
→ stark korrodierte Bauteile
→ gemauerte Gruben
→ Behälter mit zu geringem Nutzvolumen
→ schlecht zugängliche Anlagen
→ überbaute Anlagen
→ Anlagen unter Gebäuden, Garagen oder Schuppen
→ Behälter mit unklarer Bauart
→ Anlagen ohne ausreichende Nachweise

Bei solchen Anlagen muss geprüft werden, ob eine Sanierung möglich ist oder ob ein neuer Behälter technisch und wirtschaftlich sinnvoller ist.


Warum sind Dichtheit und Standsicherheit so wichtig?

Dichtheit und Standsicherheit sind zentrale Voraussetzungen für den sicheren Betrieb einer Kleinkläranlage.

Ein undichter Behälter kann dazu führen, dass:

→ ungereinigtes Abwasser in den Boden gelangt
→ Fremdwasser in die Anlage eindringt
→ die Reinigungsleistung gestört wird
→ der Schlammhaushalt beeinflusst wird
→ die Anlage hydraulisch überlastet wird
→ behördliche Anforderungen nicht eingehalten werden

Die Standsicherheit ist wichtig, damit der Behälter dauerhaft sicher im Erdreich bleibt und keine baulichen Schäden entstehen.


Welche Rolle spielt das Nutzvolumen?

Das Nutzvolumen muss zur geplanten Anlagengröße und zur erforderlichen Reinigungsleistung passen.

Zu prüfen sind unter anderem:

→ vorhandenes Gesamtvolumen
→ Aufteilung der Kammern
→ Schlammfangvolumen
→ biologische Reinigungsstufe
→ erforderliche Einwohnerwerte
→ technische Anforderungen des Nachrüstsatzes
→ spätere Wartung und Entschlammung

Wenn das Volumen zu klein ist, kann die Anlage überlastet werden. Dann reicht eine reine technische Nachrüstung möglicherweise nicht aus.


Warum ist die Zugänglichkeit wichtig?

Eine Kleinkläranlage muss dauerhaft zugänglich bleiben. Das gilt für Einbau, Wartung, Kontrolle und Schlammentnahme.

Wichtig sind:

→ freie Zugänglichkeit der Deckel
→ ausreichend Platz für Wartungsarbeiten
→ Zugang zur Steuerung
→ Möglichkeit zur Schlammentnahme
→ keine Überbauung
→ keine feste Versiegelung über wichtigen Anlagenteilen
→ sichere Erreichbarkeit für Fachbetrieb und Entsorger

Eine technisch funktionierende Nachrüstung nützt wenig, wenn die Anlage später nicht fachgerecht gewartet, kontrolliert oder entschlammt werden kann.


Wer prüft, ob eine Nachrüstung möglich ist?

Die Eignung eines vorhandenen Behälters sollte durch ein Fachunternehmen geprüft werden.

Dabei werden unter anderem bewertet:

→ Bauart des Behälters
→ baulicher Zustand
→ Dichtheit
→ Standsicherheit
→ Nutzvolumen
→ Zugänglichkeit
→ vorhandene Unterlagen
→ technische Eignung für den Nachrüstsatz
→ Anforderungen der Behörde

Je nach Zustand können zusätzliche Nachweise, Prüfungen oder Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden.


Was passiert, wenn der Behälter nicht geeignet ist?

Wenn der vorhandene Behälter nicht geeignet ist, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Je nach Situation kommen infrage:

→ Sanierung des vorhandenen Behälters
→ Abdichtung und bauliche Instandsetzung
→ Anpassung der Anlage
→ Austausch einzelner Bauteile
→ Einbau eines neuen Behälters
→ Planung einer neuen Kleinkläranlage

Ob eine Sanierung sinnvoll ist, hängt vom Zustand des Behälters, den Kosten, den technischen Anforderungen und der langfristigen Betriebssicherheit ab.


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Fazit

Nicht jeder vorhandene Klärbehälter kann nachgerüstet werden. Entscheidend sind Bauart, Nutzvolumen, Dichtheit, Standsicherheit, baulicher Zustand und Zugänglichkeit.

Eine Nachrüstung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der vorhandene Behälter technisch geeignet, dauerhaft nutzbar, dicht und nicht überbaut ist.

Bei beschädigten, undichten, zu kleinen oder schlecht zugänglichen Behältern kann eine Sanierung oder ein neuer Behälter die bessere Lösung sein.