Wie wird die passende Anlagengröße einer Kleinkläranlage berechnet?

Hinweis

Die Anforderungen können je nach Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Einleitstelle und Standort unterschiedlich sein. Verbindlich sind immer die Vorgaben der zuständigen Unteren Wasserbehörde, der jeweiligen Satzung und der wasserrechtlichen Erlaubnis.


Einleitung

Die passende Anlagengröße einer Kleinkläranlage wird in Einwohnerwerten, kurz EW, berechnet.

Der Einwohnerwert beschreibt, für welche Belastung eine Kleinkläranlage ausgelegt ist. Dabei geht es nicht nur um die Anzahl der Personen, sondern auch um die Nutzung des Gebäudes.

Eine dauerhaft bewohnte Wohneinheit wird anders bewertet als ein Ferienhaus, eine Gaststätte, ein Vereinshaus, ein Campingplatz oder ein Gewerbebetrieb.


Was bedeutet Einwohnerwert?

Der Einwohnerwert ist eine rechnerische Größe für die Belastung einer Kleinkläranlage.

Er berücksichtigt unter anderem:

→ häusliches Abwasser
→ Anzahl der Bewohner
→ Größe und Nutzung der Wohneinheiten
→ gewerbliche oder touristische Nutzung
→ Aufenthaltsdauer
→ mögliche Spitzenbelastungen
→ behördliche Vorgaben

Die Anlage muss so ausgelegt sein, dass sie die zu erwartende Abwassermenge und Schmutzfracht zuverlässig behandeln kann.


Welche Mindestgröße gilt bei Kleinkläranlagen?

Die Mindestgröße einer Kleinkläranlage beträgt in der Regel 4 EW.

Das gilt unabhängig davon, ob tatsächlich weniger Personen im Haus wohnen. Auch ein kleines Einfamilienhaus oder ein dauerhaft nur von wenigen Personen genutztes Gebäude wird meist nicht unterhalb dieser Mindestgröße ausgelegt.

Diese Mindestgröße ist wichtig, damit die Anlage technisch stabil betrieben werden kann und die biologische Reinigung zuverlässig funktioniert.


Wie werden Wohneinheiten berechnet?

Für die überschlägige Dimensionierung können folgende Richtwerte herangezogen werden:

→ Wohneinheiten unter 60 m² = 2 EW
→ Wohneinheiten über 60 m² = 4 EW
→ mindestens jedoch 4 EW je Kleinkläranlage
→ entscheidend ist die tatsächliche Bewohnerzahl, wenn diese höher liegt

Das bedeutet: Eine kleine Wohneinheit kann rechnerisch niedriger angesetzt werden. Die Gesamtanlage muss aber trotzdem mindestens auf die erforderliche Mindestgröße ausgelegt sein.


Was ist wichtiger: Wohnfläche oder tatsächliche Nutzung?

Die Wohnfläche ist ein wichtiger Berechnungsansatz. Entscheidend kann aber die tatsächliche Nutzung sein, wenn sie zu einer höheren Belastung führt.

Relevant sind zum Beispiel:

→ dauerhaft mehr Bewohner als rechnerisch angenommen
→ mehrere Wohneinheiten
→ Ferienwohnungen
→ wechselnde Belegung
→ gewerbliche Nutzung
→ Gastronomie
→ landwirtschaftliche oder touristische Nutzung

Wenn die tatsächliche Belastung höher ist als die reine Mindestberechnung, muss die Anlage entsprechend größer ausgelegt werden.


Wie werden Sondernutzungen berechnet?

Bei Sondernutzungen gelten andere Orientierungswerte als bei normaler Wohnnutzung. Das betrifft insbesondere Beherbergung, Gastronomie, Campingplätze, Vereinshäuser, Sportstätten, Werkstätten oder Bürogebäude.

Als Orientierung können zum Beispiel folgende Ansätze verwendet werden:

→ Beherbergungsstätten und Internate: 1 Bett = 1 EW
→ Camping- und Zeltplätze: 2 Personen = 1 EW
→ Gaststätten ohne Küchenbetrieb: 3 Plätze = 1 EW
→ Gaststätten mit Küchenbetrieb: 1 Platz = 1 EW
→ Saalbetrieb: 10 Plätze = 1 EW
→ Vereinshäuser ohne Küchenbetrieb mit Ausschank: 5 Plätze = 1 EW
→ Vereinshäuser mit Küchenbetrieb und Ausschank: 3 Plätze = 1 EW
→ Sportstätten ohne Küchenbetrieb und Ausschank: 30 Plätze = 1 EW
→ Fabriken und Werkstätten ohne Küchenbetrieb und Ausschank: 2 Beschäftigte = 1 EW
→ Bürohäuser ohne Küchenbetrieb und Ausschank: 3 Beschäftigte = 1 EW

Die verbindliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde oder das beauftragte Fachunternehmen.


Warum ist die richtige Anlagengröße wichtig?

Eine Kleinkläranlage muss zur tatsächlichen Belastung passen. Ist die Anlage zu klein ausgelegt, kann sie überlastet werden. Ist sie deutlich zu groß ausgelegt, kann das ebenfalls zu ungünstigem Betrieb führen, weil biologische Systeme eine passende Belastung benötigen.

Die richtige Dimensionierung ist wichtig für:

→ stabile biologische Reinigung
→ Einhaltung der Ablaufwerte
→ zuverlässigen Betrieb
→ passende Behältergröße
→ richtige technische Ausstattung
→ Genehmigung der Anlage
→ Wartung und Betriebssicherheit

Besonders bei wechselnder Nutzung, zum Beispiel bei Ferienhäusern oder saisonaler Belegung, sollte die Auslegung sorgfältig geprüft werden.


Welche Picobells Anlagengrößen gibt es?

Picobells bietet Kleinkläranlagen typischerweise im Bereich von 4 bis 50 EW an.

Die passende Anlagenkonfiguration hängt davon ab, wie viele Einwohnerwerte angesetzt werden und welche Nutzung vorliegt.

Typische Einsatzbereiche sind:

→ Einfamilienhäuser
→ größere Haushalte
→ Mehrgenerationenhäuser
→ Ferienwohnungen
→ Landwirtschaft
→ Gastronomie
→ Kleinsiedlungen
→ touristische Anlagen

Welche konkrete Anlagenlösung passt, sollte anhand der Nutzung, des Standorts und der behördlichen Vorgaben geprüft werden.


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Fazit

Die passende Anlagengröße einer Kleinkläranlage wird in Einwohnerwerten berechnet. Grundlage sind Mindestgröße, Wohneinheiten, Wohnfläche, tatsächliche Bewohnerzahl und besondere Nutzungen.

Für einfache Wohngebäude gilt häufig eine Mindestgröße von 4 EW. Bei Ferienhäusern, Gaststätten, Beherbergung, Landwirtschaft, Gewerbe oder wechselnder Nutzung muss genauer geprüft werden, welche Belastung tatsächlich entsteht.

Die endgültige Auslegung sollte immer mit Fachunternehmen und zuständiger Behörde abgestimmt werden.