Hinweis
Die Anforderungen können je nach Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Einleitstelle und Standort unterschiedlich sein. Verbindlich sind immer die Vorgaben der zuständigen Unteren Wasserbehörde und der jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnis.
Einleitung
Ältere DIBt-Zulassungen können bei Kleinkläranlagen weiterhin eine Rolle spielen. Entscheidend ist jedoch, ob die jeweilige Anlage zur vorhandenen Situation, zur geforderten Ablaufklasse und zur wasserrechtlichen Erlaubnis passt.
Dabei muss unterschieden werden zwischen bestehenden Anlagen, Nachrüstsätzen und neuen Kleinkläranlagen.
Wann können ältere Zulassungen noch relevant sein?
Ältere Zulassungen können vor allem dann wichtig sein, wenn eine vorhandene Kleinkläranlage weiter betrieben, geprüft oder nachgerüstet werden soll.
Relevant sein können sie zum Beispiel bei:
→ bestehenden Klärbehältern
→ früher eingebauten technischen Systemen
→ Nachrüstungen
→ Verlängerung oder Änderung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
→ Prüfung vorhandener Unterlagen
→ Nachweisen gegenüber der Behörde
Ob eine ältere Zulassung im konkreten Fall ausreicht, entscheidet die zuständige Behörde.
Warum reicht die Zulassung allein nicht immer aus?
Eine Zulassung beschreibt nur, unter welchen Bedingungen ein technisches System eingesetzt werden darf. Sie ersetzt nicht automatisch die wasserrechtliche Bewertung der Anlage.
Zusätzlich können geprüft werden:
→ Zustand des vorhandenen Behälters
→ Dichtheit der Anlage
→ vorhandene Einleitstelle
→ geforderte Ablaufklasse
→ Einbau durch eine Fachfirma
→ vorhandene Wartungs- und Betriebsunterlagen
→ aktuelle Vorgaben der Behörde
Eine ältere Zulassung kann also ein wichtiger Nachweis sein, ist aber nicht automatisch eine vollständige Genehmigung.
Was gilt bei bestehenden Behältern?
Bei Nachrüstungen ist besonders wichtig, ob der vorhandene Behälter technisch geeignet ist. Picobells Nachrüstsätze sind für bestehende Behälter nach DIN 4261-1 bzw. DIN EN 12566-3 vorgesehen. Die installierende Fachfirma bestätigt durch das Anbringen des Ü-Zeichens die Übereinstimmung mit der Zulassung.
Vor einer Nachrüstung sollte geprüft werden:
→ entspricht der Behälter der erforderlichen Bauart
→ ist der Behälter dicht
→ ist der Behälter dauerhaft nutzbar
→ ist die Anlage zugänglich
→ liegt keine unzulässige Überbauung vor
→ passt die Nachrüstung zur geforderten Ablaufklasse
Wenn der Behälter nicht geeignet ist, kann trotz vorhandener Unterlagen eine Erneuerung oder andere Lösung erforderlich werden.
Was gilt bei alten rein mechanischen oder teilbiologischen Anlagen?
Ältere Anlagen ohne ausreichende biologische Reinigungsstufe erfüllen heutige Anforderungen häufig nicht mehr. Der Kleinkläranlagen-Ratgeber weist darauf hin, dass ältere rein mechanische oder teilbiologische Verfahren nach dem Stichtag zur biologischen Reinigung nachgerüstet oder erneuert werden mussten.
In solchen Fällen geht es nicht nur um die Frage, ob eine alte Zulassung vorhanden ist. Entscheidend ist, ob die Anlage die aktuell geforderte Reinigungsleistung dauerhaft erreicht.
Was ist bei neuen Kleinkläranlagen anders?
Bei neuen Kleinkläranlagen mit neuem Behälter wird heute nicht immer eine klassische DIBt-Zulassung verwendet. Picobells Kleinkläranlagen mit Kunststoff- oder Betonbehälter werden mit Leistungserklärungen gemäß Bauproduktenverordnung ausgeliefert und nach DIN EN 12566-3 geprüft.
Deshalb sollte nicht pauschal nach einer „alten Zulassung“ gesucht werden. Je nach Anlagenart können unterschiedliche Dokumente relevant sein.
Dazu gehören:
→ DIBt-Zulassung
→ allgemeine Bauartgenehmigung
→ Leistungserklärung
→ technische Dokumentation
→ Einbauunterlagen
→ Wartungsunterlagen
→ wasserrechtliche Erlaubnis
Dokumente & Downloads
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Fazit
Ältere DIBt-Zulassungen können weiterhin wichtig sein, besonders bei bestehenden Anlagen und Nachrüstungen. Sie ersetzen jedoch nicht die Prüfung der konkreten Anlage und nicht die wasserrechtliche Entscheidung der zuständigen Behörde.
Entscheidend ist, ob Behälter, Technik, Ablaufklasse, Einleitstelle und aktuelle Vorgaben zusammenpassen. Bei Unsicherheit sollte die vorhandene Anlage durch eine Fachfirma geprüft und mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden.e immer anhand der aktuellen Anforderungen geprüft werden.