Wie groß muss ein vorhandener Klärbehälter für eine Nachrüstung sein?

Hinweis

Die Anforderungen können je nach Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Einleitstelle und Standort unterschiedlich sein. Verbindlich sind immer die Vorgaben der zuständigen Unteren Wasserbehörde, der jeweiligen Satzung und der wasserrechtlichen Erlaubnis.


Einleitung

Die Größe eines vorhandenen Klärbehälters ist entscheidend, wenn eine bestehende Anlage nachgerüstet werden soll.

Dabei reicht es nicht aus, nur das äußere Behältermaß zu betrachten. Wichtig sind vor allem das nutzbare Volumen, die Kammeraufteilung, die Anlagengröße in EW und die Anforderungen des vorgesehenen Nachrüstsatzes.

Eine Nachrüstung ist nur möglich, wenn der vorhandene Behälter technisch zur geplanten Reinigungsleistung passt.


Warum ist das Nutzvolumen so wichtig?

Das Nutzvolumen bestimmt, ob der vorhandene Behälter ausreichend Raum für die einzelnen Reinigungsbereiche bietet.

Benötigt werden je nach System unter anderem:

→ Vorklärung
→ Schlammspeicher
→ biologische Reinigungsstufe
→ Nachklärung
→ ausreichende Aufenthaltszeit des Abwassers
→ ausreichendes Volumen für Schlamm
→ passende hydraulische Belastung

Wenn das nutzbare Volumen zu klein ist, kann die Anlage überlastet werden. Dann kann die geforderte Reinigungsleistung möglicherweise nicht dauerhaft eingehalten werden.


Wovon hängt die erforderliche Behältergröße ab?

Die erforderliche Größe hängt nicht nur von der Zahl der Bewohner ab.

Wichtige Einflussfaktoren sind:

→ berechnete Einwohnerwerte
→ tatsächliche Nutzung
→ geforderte Ablaufklasse
→ vorhandene Kammeraufteilung
→ technischer Aufbau des Nachrüstsatzes
→ Volumen für Vorklärung und Schlammspeicher
→ Volumen für biologische Reinigung
→ Volumen für Nachklärung
→ behördliche Anforderungen
→ Zustand und Bauart des Behälters

Die Behältergröße muss also immer im Zusammenhang mit der geplanten Technik bewertet werden.


Reicht jeder große Behälter automatisch aus?

Nein. Ein großer Behälter ist nicht automatisch geeignet.

Neben der Größe müssen auch andere Punkte passen:

→ richtige Kammeraufteilung
→ geeignete Bauart
→ Dichtheit
→ Standsicherheit
→ Dauerhaftigkeit
→ Zugänglichkeit
→ keine unzulässige Überbauung
→ technische Eignung für den Nachrüstsatz

Ein Behälter kann also groß genug wirken, aber trotzdem ungeeignet sein, wenn er zum Beispiel undicht, beschädigt, falsch aufgeteilt oder schlecht zugänglich ist.


Welche Rolle spielt die Anlagengröße in EW?

Die erforderliche Behältergröße richtet sich nach der geplanten Ausbaugröße der Kleinkläranlage.

Je höher die Einwohnerwerte, desto größer müssen in der Regel die nutzbaren Reinigungs- und Speichervolumen sein.

Zu klären sind daher:

→ Für wie viele EW soll die Anlage ausgelegt werden?
→ Welche Nutzung liegt vor?
→ Handelt es sich um Wohnnutzung oder Sondernutzung?
→ Gibt es wechselnde Belastung?
→ Welche Ablaufklasse wird gefordert?
→ Welche technischen Anforderungen stellt der Nachrüstsatz?

Die EW-Berechnung ist deshalb immer mit der Behälterprüfung verbunden.


Was muss bei der Kammeraufteilung geprüft werden?

Viele vorhandene Kleinkläranlagen bestehen aus mehreren Kammern. Für eine Nachrüstung muss geprüft werden, ob diese Kammeraufteilung zur geplanten Technik passt.

Wichtig sind:

→ Anzahl der Kammern
→ Volumen je Kammer
→ Durchtrittsöffnungen
→ Strömungsführung
→ Lage von Zu- und Ablauf
→ Möglichkeit zur technischen Umrüstung
→ Platz für Belüftung und Einbauteile
→ späterer Zugang für Wartung

Falls bauliche Änderungen notwendig sind, dürfen diese die Standsicherheit und Funktion des Behälters nicht beeinträchtigen.


Was sagt die Zulassung zum vorhandenen Behälter?

Bei Nachrüstsätzen sind die Anforderungen an vorhandene Behälter in den technischen Unterlagen und Zulassungen beschrieben.

Darin wird unter anderem gefordert, dass der bauliche Zustand des vorhandenen Behälters bewertet und dokumentiert wird. Außerdem müssen bauliche Änderungen entsprechend den zugelassenen Unterlagen erfolgen und dürfen die statische Konzeption der Kleinkläranlage nicht beeinträchtigen.

Die Wasserdichtheit spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Außenwände, Sohle und Rohranschlüsse müssen dicht sein; bei Betonbehältern werden dafür konkrete Grenzwerte für den Wasserverlust genannt.


Was passiert, wenn der Behälter zu klein ist?

Wenn der vorhandene Behälter nicht ausreichend groß ist, kann eine einfache Nachrüstung schwierig oder unmöglich sein.

Mögliche Folgen sind:

→ Nachrüstung nicht zulässig
→ zusätzliche Behälter erforderlich
→ Sanierungskonzept notwendig
→ andere technische Lösung erforderlich
→ Austausch des Behälters sinnvoller
→ Neubau einer Kleinkläranlage erforderlich

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom Zustand des Behälters, der geforderten Anlagengröße, den Kosten und den behördlichen Vorgaben ab.


Wer bewertet die Behältergröße?

Die Behältergröße sollte durch ein Fachunternehmen oder einen qualifizierten Planer geprüft werden.

Dabei werden bewertet:

→ vorhandene Behälterunterlagen
→ gemessene Volumen
→ Kammeraufteilung
→ Zustand des Behälters
→ Dichtheit und Standsicherheit
→ geplante EW-Zahl
→ geforderte Ablaufklasse
→ Eignung für den Nachrüstsatz
→ Anforderungen der Behörde

Für Nachrüstungen kann außerdem ein Nachweis der Fachkunde erforderlich sein. Das Landkreis-Cuxhaven-Merkblatt nennt ausdrücklich, dass für Nachrüstungen der Nachweis der Fachkunde nötig ist und nur in geeignete Behälter nachgerüstet werden darf. Das ist ein regionales Beispiel, zeigt aber gut die behördliche Prüflogik.


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Fazit

Ein vorhandener Klärbehälter muss für eine Nachrüstung ausreichend groß und technisch geeignet sein. Entscheidend sind nicht nur die Außenmaße, sondern vor allem Nutzvolumen, Kammeraufteilung, EW-Zahl, Ablaufklasse, Dichtheit, Standsicherheit und Zugänglichkeit.

Wenn der vorhandene Behälter die Anforderungen nicht erfüllt, kann eine Sanierung, eine Erweiterung oder der Einbau eines neuen Behälters erforderlich werden.