Hinweis
Die Anforderungen können je nach Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Einleitstelle und Standort unterschiedlich sein. Verbindlich sind immer die Vorgaben der zuständigen Unteren Wasserbehörde, der jeweiligen Satzung, der wasserrechtlichen Erlaubnis und der technischen Unterlagen zur jeweiligen Anlage.
Einleitung
Eine Kleinkläranlage wird gebraucht, wenn ein Gebäude nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist und das anfallende Abwasser direkt auf dem Grundstück gereinigt werden muss.
Das betrifft vor allem Grundstücke im Außenbereich oder abgelegene Lagen, bei denen ein Anschluss an das zentrale Abwassernetz nicht vorhanden oder nicht wirtschaftlich sinnvoll herstellbar ist.
Die Kleinkläranlage übernimmt dann die Reinigung des häuslichen oder haushaltsähnlichen Schmutzwassers.
In welchen Fällen ist eine Kleinkläranlage notwendig?
Eine Kleinkläranlage kann notwendig werden, wenn kein Anschluss an die öffentliche Kanalisation besteht.
Typische Fälle sind:
→ Wohnhaus im Außenbereich
→ Ferienhaus
→ Wochenendhaus
→ Jagdhütte
→ landwirtschaftlicher Betrieb
→ kleinere Gaststätte
→ abgelegenes Gewerbeobjekt
→ touristisch genutztes Gebäude
→ Grundstück außerhalb des Kanalnetzes
→ Sanierung oder Ersatz einer alten Abwasseranlage
Ob eine Kleinkläranlage zulässig oder erforderlich ist, hängt vom Standort und den Vorgaben der zuständigen Stelle ab.
Wer entscheidet, ob eine Kleinkläranlage gebaut werden darf?
Ob eine Kleinkläranlage gebaut, nachgerüstet oder weiter betrieben werden darf, entscheidet nicht allein der Eigentümer.
Maßgeblich sind unter anderem:
→ zuständige Untere Wasserbehörde
→ Gemeinde, Stadt, Samtgemeinde oder Verband
→ dezentrale Abwassersatzung
→ wasserrechtliche Erlaubnis
→ vorhandene Einleitstelle
→ technische Anforderungen
→ geforderte Ablaufklasse
→ Schutzgebiete oder besondere Standortbedingungen
Vor Planung oder Einbau sollte deshalb immer geklärt werden, welche Vorgaben am jeweiligen Standort gelten.
Was passiert mit dem gereinigten Abwasser?
Das gereinigte Abwasser wird nach der Behandlung in der Kleinkläranlage kontrolliert abgeleitet.
Mögliche Einleitwege sind:
→ Einleitung in einen Graben
→ Einleitung in einen Vorfluter
→ Einleitung in ein Oberflächengewässer
→ Versickerung in den Untergrund
→ Nutzung einer bereits genehmigten Einleitstelle
Welche Einleitart zulässig ist, entscheidet die zuständige Behörde. Besonders bei Versickerung können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel zur Bodenbeschaffenheit und zum Grundwasserstand.
Wann reicht eine Sammelgrube nicht aus?
Eine Sammelgrube reinigt das Abwasser nicht, sondern sammelt es nur. Sie muss regelmäßig vollständig entleert werden.
Eine Kleinkläranlage ist erforderlich oder sinnvoll, wenn das Abwasser vor Ort gereinigt und anschließend eingeleitet werden soll.
Der Unterschied ist:
→ Sammelgrube sammelt Abwasser
→ Kleinkläranlage reinigt Abwasser
→ Kleinkläranlage leitet gereinigtes Wasser kontrolliert ab
Ob eine Sammelgrube oder Kleinkläranlage zulässig ist, hängt von den örtlichen Vorgaben ab.
Braucht jedes Haus ohne Kanalanschluss eine Kleinkläranlage?
Nicht automatisch, aber häufig.
Wenn ein Gebäude regelmäßig häusliches oder haushaltsähnliches Abwasser erzeugt und kein Kanalanschluss vorhanden ist, muss eine zulässige Lösung zur Abwasserbeseitigung vorhanden sein.
Das kann je nach Situation sein:
→ Kleinkläranlage
→ abflusslose Sammelgrube
→ Anschluss an eine bestehende dezentrale Lösung
→ gemeinschaftliche Anlage
→ andere behördlich zugelassene Lösung
Welche Lösung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Welche Gebäudearten sind typisch?
Kleinkläranlagen werden häufig dort eingesetzt, wo Gebäude dauerhaft oder zeitweise genutzt werden, aber kein Anschluss an das öffentliche Abwassernetz besteht.
Typische Beispiele sind:
→ Einfamilienhäuser
→ Mehrgenerationenhäuser
→ Ferienhäuser
→ Wochenendhäuser
→ Ferienwohnungen
→ Bauernhöfe
→ Reiterhöfe
→ kleine Gastronomiebetriebe
→ Vereinsgebäude
→ Jagdhütten
→ kleinere Gewerbebetriebe
Bei wechselnder Nutzung sollte besonders darauf geachtet werden, dass die Anlage mit geringer und höherer Belastung zuverlässig arbeiten kann.
Was muss vor der Entscheidung geklärt werden?
Bevor eine Kleinkläranlage geplant wird, sollten die wichtigsten Rahmenbedingungen geklärt werden.
Wichtige Fragen sind:
→ Gibt es einen Kanalanschluss oder eine Anschlussmöglichkeit?
→ Wer ist für die Abwasserbeseitigung zuständig?
→ Ist eine Kleinkläranlage am Standort zulässig?
→ Welche Ablaufklasse wird gefordert?
→ Welche Einleitstelle ist möglich?
→ Ist eine Versickerung zulässig?
→ Welche Anlagengröße wird benötigt?
→ Gibt es Schutzgebiete oder besondere Anforderungen?
→ Welche Unterlagen verlangt die Behörde?
→ Ist ein Fachbetrieb erforderlich?
Eine frühe Klärung verhindert, dass eine ungeeignete Anlage geplant oder eingebaut wird.
Welche Rolle spielt die Nutzung?
Die Nutzung des Gebäudes beeinflusst, ob und wie eine Kleinkläranlage ausgelegt werden muss.
Relevant sind zum Beispiel:
→ Anzahl der Bewohner
→ Anzahl der Wohneinheiten
→ Ferien- oder Dauernutzung
→ saisonale Belegung
→ gewerbliche Nutzung
→ Gastronomie
→ Landwirtschaft
→ Besucher- oder Gästezahlen
→ mögliche Spitzenbelastungen
Die Anlage muss zur tatsächlichen Nutzung passen und darf weder dauerhaft überlastet noch ungünstig betrieben werden.
Dokumente & Downloads
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Fazit
Eine Kleinkläranlage wird benötigt, wenn ein Gebäude nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist und das Abwasser dezentral gereinigt werden muss.
Ob eine Kleinkläranlage gebaut, nachgerüstet oder betrieben werden darf, hängt vom Standort, der Nutzung, der Einleitstelle und den behördlichen Vorgaben ab.
Vor der Planung sollten deshalb Zuständigkeit, Genehmigung, Ablaufklasse, Anlagengröße und Einleitmöglichkeit geklärt werden.