Hinweis
Die Anforderungen können je nach Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Einleitstelle und Standort unterschiedlich sein. Verbindlich sind immer die Vorgaben der zuständigen Unteren Wasserbehörde, der jeweiligen Satzung, der wasserrechtlichen Erlaubnis und der technischen Unterlagen zur jeweiligen Anlage.
Einleitung
Bei einer Kleinkläranlage fällt im Betrieb Klärschlamm an. Dieser sammelt sich vor allem im Bereich der Vorklärung oder des Schlammspeichers.
Damit die Anlage zuverlässig arbeitet, muss der Schlammstand regelmäßig kontrolliert werden. Wird zu viel Schlamm im Behälter belassen, kann das nutzbare Volumen sinken und die Reinigungsleistung beeinträchtigt werden.
Die Entschlammung erfolgt deshalb nicht beliebig, sondern nach Schlammstand, Nutzung, Anlagentyp und behördlichen Vorgaben.
Was bedeutet Entschlammung?
Entschlammung bedeutet, dass überschüssiger Klärschlamm aus der Kleinkläranlage entfernt wird.
Dabei wird nicht die gesamte Anlage „stillgelegt“, sondern der angesammelte Schlamm fachgerecht abgepumpt und entsorgt.
Die Entschlammung betrifft vor allem:
→ Vorklärung
→ Schlammspeicher
→ Mehrkammerbehälter
→ ältere Bestandsanlagen
→ nachgerüstete Anlagen
→ Anlagen mit hohem Schlammaufkommen
Wichtig ist, dass die Entschlammung fachgerecht erfolgt und anschließend dokumentiert wird.
Wann ist eine Entschlammung erforderlich?
Eine Entschlammung ist erforderlich, wenn der Schlammstand zu hoch ist oder das nutzbare Volumen der Anlage beeinträchtigt wird.
Typische Auslöser sind:
→ erhöhter Schlammstand
→ reduzierte Speicherkapazität
→ Hinweis im Wartungsprotokoll
→ behördliche Vorgabe
→ Vorgabe aus Satzung oder Erlaubnis
→ auffälliger Anlagenbetrieb
→ Schlammabtrieb in nachfolgende Anlagenteile
→ Störung der biologischen Reinigung
Der richtige Zeitpunkt ergibt sich in der Regel aus der Wartung, aus den technischen Unterlagen der Anlage oder aus den regionalen Vorgaben.
Wird eine Kleinkläranlage nach festem Zeitplan entschlammt?
Nicht immer. In vielen Fällen wird die Entschlammung nach Bedarf vorgenommen. Das bedeutet: Entscheidend ist der gemessene Schlammstand und nicht allein ein fester Kalendertermin.
Trotzdem können regionale Vorgaben bestimmte Intervalle oder Nachweispflichten vorsehen.
Möglich sind daher:
→ bedarfsgerechte Entschlammung nach Schlammstand
→ Entschlammung nach behördlicher Vorgabe
→ Entschlammung nach Satzung
→ Entschlammung nach Hinweis der Wartungsfirma
→ zusätzliche Entschlammung bei Betriebsproblemen
Welche Regelung gilt, sollte mit der zuständigen Stelle oder dem Wartungsunternehmen geklärt werden.
Warum darf zu viel Schlamm nicht in der Anlage bleiben?
Ein zu hoher Schlammstand kann die Funktion der Kleinkläranlage beeinträchtigen.
Mögliche Folgen sind:
→ weniger nutzbares Volumen
→ schlechtere Vorklärung
→ Schlammabtrieb in die biologische Stufe
→ Belastung von Belüftung oder Technik
→ verschlechterte Ablaufwerte
→ Geruchsprobleme
→ Verstopfungen
→ höheres Störungsrisiko
→ Probleme bei Wartung oder Kontrolle
Die Entschlammung schützt also nicht nur den Behälter, sondern auch die biologische Reinigungsleistung der gesamten Anlage.
Wer stellt fest, ob entschlammt werden muss?
Der Schlammstand wird in der Regel im Rahmen der Wartung kontrolliert. Die Wartungsfirma bewertet, ob eine Entschlammung notwendig ist oder empfohlen wird.
Geprüft werden können unter anderem:
→ Schlammhöhe
→ Schwimmschlamm
→ Bodenschlamm
→ freies Nutzvolumen
→ Zustand der Vorklärung
→ Funktion der biologischen Stufe
→ Hinweise auf Schlammabtrieb
→ Auffälligkeiten im Ablauf
Die Entscheidung sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, zum Beispiel im Wartungsprotokoll oder Betriebsbuch.
Wer darf die Entschlammung durchführen?
Die Entschlammung sollte durch ein geeignetes Entsorgungsunternehmen erfolgen. Klärschlamm darf nicht eigenmächtig auf dem Grundstück entsorgt oder in die Umwelt eingebracht werden.
Wichtig sind:
→ fachgerechtes Abpumpen
→ ordnungsgemäße Entsorgung
→ Nachweis der Entsorgung
→ keine Beschädigung der Anlage
→ Abstimmung mit Betreiber oder Wartungsfirma
→ Dokumentation im Betriebsbuch
Nach der Entschlammung sollte die Anlage wieder ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden.
Was muss nach der Entschlammung dokumentiert werden?
Die Entschlammung sollte im Betriebsbuch nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wichtige Angaben sind:
→ Datum der Entschlammung
→ ausführendes Entsorgungsunternehmen
→ entsorgte Menge
→ betroffene Anlagenteile
→ Entsorgungsnachweis
→ Hinweise auf Auffälligkeiten
→ eventuelle Empfehlungen der Wartungsfirma
Diese Nachweise können bei Kontrollen, Wartungen oder behördlichen Rückfragen wichtig sein.
Wie können Betreiber die Entschlammung vorbereiten?
Damit die Entschlammung problemlos durchgeführt werden kann, sollte die Anlage gut erreichbar sein.
Vorbereitet sein sollten:
→ freie Zufahrt oder Zugang zum Behälter
→ zugängliche Deckel
→ keine Überbauung
→ keine blockierten Wartungsöffnungen
→ Ansprechpartner vor Ort erreichbar
→ Betriebsbuch verfügbar
→ Hinweise aus Wartungsprotokollen bekannt
Gerade bei älteren oder schwer zugänglichen Anlagen lohnt es sich, den Termin vorher mit Entsorgungsfirma und Wartungsfirma abzustimmen.
Was sollte nicht in die Kleinkläranlage gelangen?
Bestimmte Stoffe erhöhen das Schlammaufkommen oder können die biologische Reinigung stören. Deshalb sollten sie nicht über Toilette, Waschbecken oder Ablauf in die Kleinkläranlage gelangen.
Nicht geeignet sind zum Beispiel:
→ Feuchttücher
→ Hygieneartikel
→ Windeln
→ Wattestäbchen
→ Speisereste
→ Fette und Öle
→ Farben und Lacke
→ Lösungsmittel
→ Medikamente
→ Desinfektionsmittel in größeren Mengen
→ aggressive Reinigungsmittel
→ Chemikalien
Ein bewusster Umgang mit Abwasser hilft, die Anlage stabil zu betreiben und unnötige Störungen zu vermeiden.
Dokumente & Downloads
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Fazit
Eine Kleinkläranlage muss entschlammt werden, wenn der Schlammstand zu hoch ist oder die Funktion der Anlage beeinträchtigt werden kann.
Der genaue Zeitpunkt hängt von Nutzung, Anlagentyp, Wartungsergebnis und regionalen Vorgaben ab. Wichtig sind regelmäßige Kontrolle, fachgerechte Entsorgung und vollständige Dokumentation im Betriebsbuch.
Damit ist Betrieb & Wartung mit drei Beiträgen erstmal sauber gefüllt.