Hinweis
Die Anforderungen können je nach Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Einleitstelle und Standort unterschiedlich sein. Verbindlich sind immer die Vorgaben der zuständigen Unteren Wasserbehörde, der jeweiligen Satzung und der wasserrechtlichen Erlaubnis.
Einleitung
Vor dem Einbau einer Kleinkläranlage sollten die wichtigsten rechtlichen, technischen und baulichen Voraussetzungen geklärt werden. Das gilt sowohl für neue Anlagen als auch für Nachrüstungen bestehender Klärbehälter.
Wichtig ist: Der Einbau sollte nicht erst geplant werden, wenn die Bauarbeiten schon beginnen. Genehmigung, Einleitstelle, Ablaufklasse, Unterlagen und Einbausituation sollten frühzeitig abgestimmt werden.
Welche behördlichen Fragen müssen vorab geklärt werden?
Zuerst sollte geprüft werden, welches Verfahren am Standort gilt. Je nach Region kann eine wasserrechtliche Erlaubnis, eine Anzeige oder eine Regelung über eine dezentrale Abwassersatzung erforderlich sein.
Wichtige Fragen sind:
→ Ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich?
→ Gibt es eine kommunale Satzung?
→ Reicht eine Anzeige vor Baubeginn aus?
→ Welche Ablaufklasse wird gefordert?
→ Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
→ Wer ist die zuständige Behörde?
Im Landkreis Cuxhaven wird beispielsweise beschrieben, dass vollständige und unterschriebene Antragsformulare über Gemeinde, Samtgemeinde oder Verband einzureichen sind. Das ist ein regionales Beispiel und nicht automatisch auf andere Landkreise übertragbar.
Welche Einleitstelle ist vorgesehen?
Vor dem Einbau muss geklärt werden, wohin das gereinigte Abwasser geleitet werden darf.
Mögliche Einleitstellen sind:
→ Oberflächengewässer
→ Graben
→ Vorfluter
→ Versickerung in den Untergrund
→ vorhandene genehmigte Einleitstelle
Bei einer Versickerung können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Im Landkreis-Cuxhaven-Merkblatt wird für Einleitungen in das Grundwasser ein Bodengutachten aus dem Bereich der gewünschten Versickerung genannt, einschließlich Angaben zur Versickerungsfähigkeit, Kf-Wert, Bodenschichtenverzeichnis und Abstand zum Grundwasser.
Welche Ablaufklasse wird benötigt?
Die erforderliche Ablaufklasse sollte vor dem Einbau geklärt werden. Sie beeinflusst, welche technische Ausstattung erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Wichtig sind:
→ Ablaufklasse C oder D
→ Standortbedingungen
→ Schutzgebiete
→ Einleitgewässer
→ behördliche Vorgaben
→ passende Zulassungen oder Leistungserklärungen
Picobells-Anlagen und Nachrüstsätze werden für Ablaufklasse C und D angeboten. Die wasserrechtlichen Anforderungen richten sich jedoch nach den behördlichen Vorgaben und dem konkreten Standort.
Wer darf den Einbau durchführen?
Der Einbau sollte durch eine fachkundige Firma erfolgen. Viele Behörden verlangen einen Nachweis der Fachkunde.
Das betrifft insbesondere:
→ Neubau einer technischen Anlage
→ Nachrüstung einer bestehenden Anlage
→ fachgerechte Installation
→ Dokumentation des Einbaus
→ spätere Wartung und Kontrolle
Im Landkreis-Cuxhaven-Merkblatt wird der Nachweis der Fachkunde für den Einbau genannt; Selbsteinbauten oder Einbauten durch Personen ohne entsprechende Fachkunde werden dort nicht zugelassen.
Was muss auf dem Grundstück vorbereitet werden?
Neben der Genehmigung müssen auch praktische Voraussetzungen auf dem Grundstück passen.
Vorab zu prüfen sind:
→ geeigneter Standort für den Klärbehälter
→ sichere Zugänglichkeit für Wartung und Schlammentnahme
→ geeigneter Platz für Schaltschrank oder Steuerung
→ Stromanschluss
→ freie Zugänglichkeit des vorhandenen Behälters
→ mögliche Grundwasserprobleme
→ ausreichender Abstand zu Gebäuden oder Verkehrsflächen
→ Zufahrt für Einbau und Entleerung
Köster nennt als konkrete Vorbereitung unter anderem wasserrechtliche Erlaubnis, Leerung des Behälters, Stromanschluss, Zugänglichkeit des Behälters und einen geeigneten Platz für den Schaltschrank.
Was ist bei bestehenden Anlagen zusätzlich wichtig?
Wenn eine bestehende Anlage nachgerüstet werden soll, muss der vorhandene Behälter geprüft werden. Nicht jeder vorhandene Klärbehälter ist automatisch geeignet.
Wichtig sind:
→ ausreichendes Nutzvolumen
→ Dichtheit
→ Dauerhaftigkeit
→ Standsicherheit
→ geeignete Bauart
→ keine unzulässige Überbauung
→ keine Lage innerhalb von Gebäuden, Garagen oder Schuppen
→ Zugänglichkeit für Einbau und Wartung
Köster nennt als Voraussetzungen unter anderem Konformität mit DIN 4261 Teil 1 bzw. DIN EN 12566-3, keine Überbauung sowie einen dauerhaften, nicht defekten und nicht undichten Behälter.
Dokumente & Downloads
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Fazit
Vor dem Einbau einer Kleinkläranlage sollten Genehmigung, Einleitstelle, Ablaufklasse, Fachkunde, Standort, Zugänglichkeit und technische Unterlagen geklärt sein.
Je früher diese Punkte abgestimmt werden, desto geringer ist das Risiko für Verzögerungen, Nachforderungen oder technische Anpassungen während des Projekts.