Welche DIBt-Zulassungen gibt es für Picobells Kleinkläranlagen?

Hinweis

Die Anforderungen können je nach Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Einleitstelle und Standort unterschiedlich sein. Verbindlich sind immer die Vorgaben der zuständigen Unteren Wasserbehörde und der jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnis.


Einleitung

Bei Kleinkläranlagen wird häufig nach der passenden DIBt-Zulassung gefragt. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Nachrüstsätzen für bestehende Behälter und neuen Kleinkläranlagen mit Kunststoff- oder Betonbehälter.

Nicht jede Anlage wird heute noch mit einer klassischen DIBt-Zulassung ausgeliefert. Je nach Anlagenart können stattdessen Leistungserklärungen, technische Nachweise oder andere Unterlagen erforderlich sein.


Was ist eine DIBt-Zulassung?

Eine DIBt-Zulassung ist eine technische Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik. Sie bestätigt, dass ein bestimmtes System unter den beschriebenen Bedingungen eingesetzt werden darf.

Bei Kleinkläranlagen kann eine DIBt-Zulassung unter anderem relevant sein für:

→ Nachrüstsätze
→ bestehende Behälter
→ technische Einbausysteme
→ Ablaufklasse C
→ Ablaufklasse D
→ behördliche Nachweise

Welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden, hängt von der Anlage und den Vorgaben der zuständigen Behörde ab.


Welche Picobells Systeme haben eine DIBt-Zulassung?

Die Picobells Installations-Sets bzw. Nachrüstsätze werden für bestehende Behälter mit DIBt-Zulassung ausgeliefert.

Das betrifft insbesondere:

→ Nachrüstsätze für Ablaufklasse C
→ Nachrüstsätze für Ablaufklasse D
→ bestehende Behälter nach DIN 4261-1
→ bestehende Behälter nach DIN EN 12566-3

Die dazugehörigen Zulassungen finden Sie im Downloadcenter.


Was gilt bei neuen Picobells Kleinkläranlagen?

Bei neuen Kleinkläranlagen mit Kunststoff- oder Betonbehälter ist die Situation anders. Für neue Kleinkläranlagen mit neuem Behälter wird in Deutschland nicht mehr in jedem Fall eine klassische DIBt-Zulassung wie bei Nachrüstsätzen verwendet.

Picobells Kleinkläranlagen mit Kunststoff- oder Betonbehälter werden mit Leistungserklärungen gemäß Bauproduktenverordnung ausgeliefert.

Diese Anlagen sind nach DIN EN 12566-3 geprüft und werden für die Ablaufklassen C und D angeboten.


Warum ist die Unterscheidung wichtig?

Die Unterscheidung zwischen Nachrüstsatz und Neuanlage ist wichtig, weil unterschiedliche Unterlagen benötigt werden können.

Bei Nachrüstungen können relevant sein:

→ DIBt-Zulassung
→ Übereinstimmungsnachweis
→ Fachbetriebseinbau
→ Nachweis zur Ablaufklasse
→ Unterlagen für die Behörde

Bei Neuanlagen können relevant sein:

→ Leistungserklärung
→ technische Dokumentation
→ Nachweis der geprüften Anlage
→ Angaben zur Ablaufklasse
→ wasserrechtliche Erlaubnis

Welche Nachweise tatsächlich einzureichen sind, entscheidet die zuständige Behörde.


Welche Ablaufklassen sind verfügbar?

Picobells bietet Systeme für Ablaufklasse C und Ablaufklasse D an.

Ablaufklasse C ist häufig die grundlegende Anforderung für den kontrollierten Kohlenstoffabbau.

Ablaufklasse D kann erforderlich sein, wenn weitergehende Anforderungen bestehen, zum Beispiel bei empfindlichen Gewässern, Schutzgebieten oder besonderen behördlichen Vorgaben.


Dokumente & Downloads

Ergänzende Unterlagen, Zulassungen, Anleitungen und technische Dokumente finden Sie im Downloadcenter.

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Fazit

Bei Picobells muss zwischen Nachrüstsätzen und neuen Kleinkläranlagen unterschieden werden.

Nachrüstsätze werden mit DIBt-Zulassung für Ablaufklasse C oder D ausgeliefert. Neue Kleinkläranlagen mit Kunststoff- oder Betonbehälter werden dagegen mit Leistungserklärungen und technischen Unterlagen bereitgestellt.

Entscheidend ist immer, welche Unterlagen die zuständige Behörde für den konkreten Standort und die geplante Einleitung verlangt.