Hinweis
Die Anforderungen können je nach Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Einleitstelle und Standort unterschiedlich sein. Verbindlich sind immer die Vorgaben der zuständigen Unteren Wasserbehörde, der jeweiligen Satzung und der wasserrechtlichen Erlaubnis.
Einleitung
Die Einleitstelle ist einer der wichtigsten Punkte bei der Planung und Genehmigung einer Kleinkläranlage. Sie beschreibt, wohin das gereinigte Abwasser nach der biologischen Reinigung geleitet wird.
Je nach Grundstück und örtlichen Bedingungen kann das gereinigte Abwasser zum Beispiel in ein Oberflächengewässer, einen Graben oder über eine Versickerung in den Untergrund eingeleitet werden.
Welche Einleitung zulässig ist, entscheidet die zuständige Behörde.
Warum ist die Einleitstelle so wichtig?
Die Einleitstelle beeinflusst, welche Anforderungen an die Kleinkläranlage gestellt werden.
Wichtig sind unter anderem:
→ Art der Einleitung
→ Zustand des Gewässers
→ Lage des Grundstücks
→ Bodenverhältnisse
→ Grundwasserstand
→ Schutzgebiete
→ erforderliche Ablaufklasse
→ vorhandene oder neue wasserrechtliche Erlaubnis
Eine Einleitung ist nicht automatisch erlaubt, nur weil eine Kleinkläranlage technisch geeignet ist. Die Einleitstelle muss wasserrechtlich geprüft und zugelassen sein.
Welche Einleitstellen kommen infrage?
Je nach Standort können unterschiedliche Einleitstellen möglich sein.
Typische Möglichkeiten sind:
→ Einleitung in einen Graben
→ Einleitung in einen Vorfluter
→ Einleitung in ein Oberflächengewässer
→ Versickerung in den Untergrund
→ Nutzung einer bereits genehmigten Einleitstelle
Der Kleinkläranlagen-Ratgeber beschreibt als grundsätzliche Möglichkeiten die Einleitung in ein fließendes Gewässer oder, wenn kein geeignetes Gewässer vorhanden ist, die Einleitung in den Boden beziehungsweise das Grundwasser. Entscheidend bleibt jedoch, was die zuständige Untere Wasserbehörde genehmigt.
Was ist bei einer Versickerung zu beachten?
Bei einer Versickerung wird das gereinigte Abwasser in den Untergrund eingeleitet. Dafür muss der Boden geeignet sein.
Wichtige Prüfpunkte sind:
→ Versickerungsfähigkeit des Bodens
→ Kf-Wert
→ Abstand zum Grundwasser
→ Bodenschichten
→ ausreichende Fläche
→ Abstand zu Gebäuden und anderen Anlagen
→ keine hydraulische Überlastung
Im Merkblatt des Landkreises Cuxhaven wird für Versickerungen nach DIN 4261 Teil 5 ein Bodengutachten genannt. Dieses soll unter anderem Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens, zum Kf-Wert, zum Bodenschichtenverzeichnis und zum Abstand zum Grundwasser enthalten. Das ist ein regionales Beispiel und nicht automatisch auf alle Landkreise übertragbar.
Was ist bei der Einleitung in einen Graben oder ein Gewässer wichtig?
Bei einer Einleitung in einen Graben, Vorfluter oder ein anderes Oberflächengewässer prüft die Behörde, ob die Einleitung für das Gewässer zulässig ist.
Wichtige Punkte sind:
→ Lage des Einleitpunktes
→ Wasserführung des Grabens oder Gewässers
→ Rückstaugefahr
→ Schutz des Böschungsbereichs
→ Zustand des Gewässers
→ Anforderungen an die Ablaufklasse
→ mögliche Schutzgebiete
Der Ratgeber weist darauf hin, dass bei der Einleitung in einen Graben oder ein Fließgewässer auch technische Details wie Hochwasserstand, Rückstau und Schutz des Einleitrohres eine Rolle spielen können.
Kann die Einleitstelle höhere Anforderungen auslösen?
Ja. Die Einleitstelle kann dazu führen, dass höhere Anforderungen an die Reinigungsleistung gestellt werden.
Das kann zum Beispiel relevant sein bei:
→ empfindlichen Gewässern
→ Wasserschutzgebieten
→ Quellgebieten
→ nitratsensiblen Gebieten
→ Badegewässern
→ besonderen Vorgaben der Behörde
Im Merkblatt des Landkreises Cuxhaven wird beschrieben, dass bei besonders schützenswerten oder empfindlichen Gewässern eine weitergehende Abwasserbehandlung, zum Beispiel Ablaufklasse D, gefordert werden kann. Bei Badegewässern kann zusätzlich eine Hygienisierung gefordert werden.
Was sollte frühzeitig geklärt werden?
Vor dem Einbau oder der Nachrüstung einer Kleinkläranlage sollte die geplante Einleitstelle frühzeitig geprüft werden.
Zu klären sind:
→ wohin das gereinigte Abwasser eingeleitet werden soll
→ ob die Einleitstelle wasserrechtlich zulässig ist
→ ob ein Bodengutachten erforderlich ist
→ welche Ablaufklasse verlangt wird
→ ob Schutzgebiete betroffen sind
→ ob bestehende Erlaubnisse vorhanden sind
→ ob die Einleitstelle geändert wird
→ welche Unterlagen eingereicht werden müssen
Gerade bei Versickerungen oder sensiblen Gewässern sollte die Abstimmung mit Behörde oder Fachunternehmen frühzeitig erfolgen.
Dokumente & Downloads
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Fazit
Die Einleitstelle ist ein zentraler Faktor bei der Genehmigung einer Kleinkläranlage. Sie beeinflusst, ob eine Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer zulässig ist und welche Reinigungsanforderungen gelten.
Verbindlich entscheidet immer die zuständige Behörde. Deshalb sollte die Einleitstelle frühzeitig geprüft und mit den erforderlichen Unterlagen dokumentiert werden.