Hinweis
Die Anforderungen können je nach Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Einleitstelle und Standort unterschiedlich sein. Verbindlich sind immer die Vorgaben der zuständigen Unteren Wasserbehörde, der jeweiligen Satzung, der wasserrechtlichen Erlaubnis und der technischen Unterlagen zur jeweiligen Anlage.
Einleitung
Gereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage darf nicht beliebig auf dem Grundstück abgeleitet werden.
Nach der biologischen Reinigung muss es kontrolliert in eine zugelassene Einleitstelle geführt werden. Welche Einleitung möglich ist, hängt vom Standort, den Bodenverhältnissen, dem vorhandenen Gewässer, der Ablaufklasse und den Vorgaben der zuständigen Behörde ab.
Typische Möglichkeiten sind die Einleitung in ein Oberflächengewässer, einen Graben, einen Vorfluter oder die Versickerung in den Untergrund.
Welche Einleitmöglichkeiten gibt es?
Je nach Grundstück und örtlichen Bedingungen kommen unterschiedliche Einleitwege infrage.
Möglich sind zum Beispiel:
→ Einleitung in einen Graben
→ Einleitung in einen Vorfluter
→ Einleitung in ein Oberflächengewässer
→ Versickerung in den Untergrund
→ Nutzung einer bereits genehmigten Einleitstelle
Welche Variante zulässig ist, entscheidet die zuständige Behörde. Eine technisch funktionierende Kleinkläranlage bedeutet nicht automatisch, dass jede Einleitart erlaubt ist.
Was bedeutet Einleitung in einen Graben oder Vorfluter?
Ein Graben oder Vorfluter kann als Einleitstelle dienen, wenn er dafür geeignet und behördlich zugelassen ist.
Wichtig sind dabei:
→ ausreichende Wasserführung
→ geeigneter Einleitpunkt
→ Schutz vor Rückstau
→ Schutz der Böschung
→ keine Beeinträchtigung des Gewässers
→ passende Ablaufklasse
→ wasserrechtliche Erlaubnis
→ Einhaltung behördlicher Auflagen
Bei Gräben und Vorflutern muss geprüft werden, ob das gereinigte Wasser dauerhaft sicher abgeleitet werden kann.
Was bedeutet Versickerung in den Untergrund?
Bei einer Versickerung wird das gereinigte Abwasser in den Boden eingeleitet. Von dort gelangt es in den Untergrund und kann das Grundwasser berühren.
Deshalb ist eine Versickerung besonders sorgfältig zu prüfen.
Wichtig sind:
→ geeigneter Boden
→ ausreichende Versickerungsfähigkeit
→ ausreichender Abstand zum Grundwasser
→ Bodengutachten, wenn gefordert
→ richtige Bemessung der Versickerungsanlage
→ Schutz vor hydraulischer Überlastung
→ keine Vermischung mit Regenwasser
→ wasserrechtliche Zulassung
Eine Versickerung ist nur dann sinnvoll, wenn der Standort dafür geeignet ist und die Behörde diese Einleitart zulässt.
Warum ist die Einleitstelle so wichtig?
Die Einleitstelle beeinflusst die gesamte Planung der Kleinkläranlage.
Sie kann Auswirkungen haben auf:
→ Ablaufklasse
→ technische Ausstattung
→ erforderliche Unterlagen
→ Genehmigung
→ Bodengutachten
→ Betrieb und Wartung
→ Anforderungen an die Einleitqualität
→ mögliche Zusatzanforderungen
Bei empfindlichen Gewässern, Wasserschutzgebieten, Quellgebieten oder besonderen Standortbedingungen können weitergehende Anforderungen erforderlich werden.
Wer entscheidet über die zulässige Einleitstelle?
Die zulässige Einleitstelle wird im Rahmen der wasserrechtlichen Prüfung bewertet.
Beteiligt sein können je nach Region:
→ Untere Wasserbehörde
→ Gemeinde
→ Samtgemeinde
→ Stadt
→ Verband
→ Planer oder Fachunternehmen
→ Wartungs- oder Einbaufirma
Verbindlich ist am Ende die behördliche Entscheidung beziehungsweise die wasserrechtliche Erlaubnis.
Was muss vor der Einleitung geklärt werden?
Vor dem Bau, der Nachrüstung oder Änderung einer Kleinkläranlage sollte die Einleitstelle frühzeitig geklärt werden.
Wichtige Fragen sind:
→ Wohin soll das gereinigte Abwasser geleitet werden?
→ Gibt es einen geeigneten Graben oder Vorfluter?
→ Ist eine Versickerung möglich?
→ Wird ein Bodengutachten benötigt?
→ Welche Ablaufklasse wird gefordert?
→ Liegt die Einleitstelle in einem Schutzgebiet?
→ Gibt es Rückstaugefahr?
→ Welche Unterlagen verlangt die Behörde?
→ Ist eine bestehende Einleitung bereits genehmigt?
Diese Punkte sollten nicht erst während des Einbaus entschieden werden.
Welche Rolle spielt die Ablaufklasse?
Die Ablaufklasse beschreibt, welche Reinigungsleistung die Kleinkläranlage erfüllen muss.
Häufig relevant sind:
→ Ablaufklasse C für kontrollierten Kohlenstoffabbau
→ Ablaufklasse D bei weitergehenden Anforderungen
→ zusätzliche Anforderungen bei besonderen Gewässern oder Schutzgebieten
Die Einleitstelle kann beeinflussen, welche Ablaufklasse erforderlich ist. Bei sensiblen Gewässern oder besonderen Schutzanforderungen können höhere Anforderungen gelten.
Was ist bei bestehenden Einleitstellen zu beachten?
Bei bestehenden Anlagen kann bereits eine Einleitstelle vorhanden sein. Trotzdem sollte geprüft werden, ob sie weiterhin zulässig und funktionsfähig ist.
Zu prüfen sind:
→ bestehende wasserrechtliche Erlaubnis
→ Lage und Zustand der Einleitstelle
→ Änderung der Anlage oder Ablaufklasse
→ Rückstau oder Hochwassergefahr
→ Zustand von Ablaufleitung und Kontrollschacht
→ Anforderungen bei Nachrüstung oder Sanierung
→ mögliche Änderungen durch Behörde oder Satzung
Eine bestehende Einleitstelle sollte nicht automatisch als weiterhin geeignet angesehen werden.
Was darf nicht eingeleitet werden?
In die Einleitstelle darf nur das gereinigte Abwasser aus der Kleinkläranlage gelangen. Regenwasser, Oberflächenwasser oder Fremdwasser gehören nicht in die Kleinkläranlage oder in deren Einleitstrecke.
Nicht geeignet sind zum Beispiel:
→ Regenwasser
→ Dachflächenwasser
→ Hofflächenwasser
→ Drainagewasser
→ Schwimmbeckenwasser
→ größere Mengen Fremdwasser
→ gewerbliches Abwasser ohne Prüfung
→ Chemikalien oder ungeeignete Stoffe
Solche Einleitungen können die Anlage überlasten oder die Einleitstelle beeinträchtigen.
Was kann bei falscher Einleitung passieren?
Eine falsche oder ungeeignete Einleitung kann technische und behördliche Probleme verursachen.
Mögliche Folgen sind:
→ Rückstau
→ Vernässung
→ hydraulische Überlastung
→ schlechtere Reinigungsleistung
→ Schlammabtrieb
→ Geruchsprobleme
→ Beeinträchtigung der Versickerung
→ Schäden an Graben oder Böschung
→ behördliche Beanstandungen
→ Nachrüstung oder Anpassung der Anlage
Deshalb sollte die Einleitstelle immer als Teil des Gesamtsystems betrachtet werden.
Dokumente & Downloads
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Fazit
Gereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage darf nur in eine geeignete und zugelassene Einleitstelle geführt werden.
Je nach Standort kommen Graben, Vorfluter, Oberflächengewässer oder Versickerung infrage. Welche Lösung zulässig ist, hängt von Boden, Gewässer, Ablaufklasse, Standort und behördlichen Vorgaben ab.
Die Einleitstelle sollte deshalb frühzeitig geprüft und in die Planung der Kleinkläranlage einbezogen werden.